Vergabeverfahren und Vergabekriterien
Vorteile einer Mitgliedschaft im FöfpB
Bewerbung um Fördermittel
Checkliste Notwendige Unterlagen für Förderantrag:
Aktuell geförderte Projekte:
Die Mitgliedschaft im FöfpB ist für eine Beantrangung von Bühnenförderungen oder Aufführungssgenehmigungen zwingend erforderlich.
Mitglieder können Förderanträge im Rahmen der Fördermittelvergabeverordnung vom Mai 2035 an die Fördermittelvergabestelle stellen.
Die Förderung durch die FöfpB ermöglicht künstlerische Arbeiten auf öffentlichen Bühnen. Ohne eine Aufführungsgenehmigung der FöfpB ist das durchführen öffentlicher und kommerzieller künstlerischer Handlungen strafbar gemäß Kunst- und Kulturrevisionsgesetz.
Jegliche Verstöße gegen die Genehmigungsverordnung der FöfpB werden zur Anezige gebracht.
Aktuelle Hinweise zur Vergabesituation während Covid34
Der Förderung des deutschen Sprechtheaters im Sinne einer Einigkeit des Volkes, der Werte, der Religion und des Vaterlandes.