Vergabeverfahren und Vergabekriterien
Vorteile einer Mitgliedschaft im FöfpB
Bewerbung um Fördermittel
Checkliste Notwendige Unterlagen für Förderantrag:
Aktuell geförderte Projekte:
Aktuelle Hinweise zur Vergabesituation während Covid34
Der Förderung des deutschen Sprechtheaters im Sinne einer Einigkeit des Volkes, der Werte, der Religion und des Vaterlandes.
Die Vergabeentscheidungen trifft das zentrale Vergabekomitee nach den Maßgaben der Fördermittelvergabeordnung vom Mai 2035.
Das Vergabekomitee setzt sich wie folgt zusammen:

- Zwei Entsandte des Referats für Bildung
- Zwei Entsandte des Referats für Kultur
- Ein Entsandter der Finanzverwaltung der Regionalverwaltung
- Ein Entsandter der Finanzverwaltung der überregionalen Finanzmittelverwaltungsanstalt
- Ein Fachrichter mit über 25 Jahren Berufserfahrung und positivem Bezug zum Kulturreferat der Partei
- Ein Vertreter des Kulturbeauftragten der Partei.

Der Fachrichter wird durch den Besetzungsausschuss des Kulturreferates ernannt. Das Amt ist verpflichtend und für jede Sitzung irreversibel festgelegt. Im Krankheits- oder Todesfall entscheidet der Kulturbeauftragte der Partei über eine Neuernennung.
Jedem Mitglied des Komitees steht ein zweifaches Stimmrecht zu. Dem Fachrichter steht ein einfaches Stimmrecht zu. Dieses kann durch den Kulturbeauftragten als unzulässig eingestuft werden.
Die Entscheidung über die Höhe der zugelassenen Förderung für jedes gegebene Projekt richtet sich nach der Fördermittelvergabeverordnung vom Mai 2035.

Förderungen und Aufführungsgenehmigungen können nur durch eingetragene Mitglieder der Fördermittelvergabestellenkartei beantragt werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft wird schriftlich an die Fördermittelvergabestelle gerichtet.
Über die Mitgliedschaft entscheidet die Fördermittelvergabestelle nach den Kriterien der Fördermittelvergabeverordnung vom Mai 2035.