Die Fördermittelvergabestelle für patriotische Bühnenkunst FöfpB ist die zentrale Vergabestelle für Projektförderungen im Bereich der darstellenden Künste und übernimmt alleinig die Aufgabe der Fördermittelverwaltung und Fördermittelzuweisung nach der Fördermittelvergabeordnung vom 23. Mai 2035.

Sie agiert nach den Rahmenbedingungen der Fördermittelvergabeverordnung vom Mai 2035 und der Vergabestellenrahmenverodnung vom April 2035 und dient der Finanzierung förderungswürdiger Projekte im Bereich der darstellenden Künste, insbesondere von Theater-, Konzert-, Tanz- und Opernhäuser.
Die Beantragung der Förderung und Aufführungsgenehmigung durch die FöfpB ist für alle obig genannten Kultureinrichtungen verbindlich, wenn sie nicht weniger als zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

Die Aufführung der geplanten Projekte erfolgt kommerziell, das heißt gegen Erhebung einer Einlass- oder Kartengebühr
Die Beteiligten an den aufzuführenden Projekten sind ganz oder teilweise im Bereich der Künste erwerbstätig. (Sonderregularien bezüglich Laien- und Amateur- sowie Betriebskultureinrichtungen siehe Fördermittelvergabeverordnung vom Mai 2035)
Die Arbeit der Kulturinstitution ist für die Öffentlichkeit gedacht.
Das Projekt hat eine Spiellänge von nicht weniger als 45 Minuten oder zwei mal 20 Minuten mit einer Pause.
Die Kulturinstitution verfügt über einen oder mehrere Säle mit einer zulässigen Zuschauerzahl die nicht kleiner als 25 ist.
Die Kulturinstitution untersteht dem Bildungsbeauftragten der Partei (Schulen, Hochschulen, Pflegeeinrichtungen etc.)
Die Kulturinstitution erhielt vor der Ratifizierung des Bildungsreformgesetzes vom Januar 2035 Fördermittel oder Zuwendungen in Form von bedingter oder unbedingter Subventionen.
Die geplanten Projekte sollen öffentlich beworben werden.
Die Institution plant eventuelle Gewinne einzubehalten.
Das geplante Projekt beschäftigt zwei oder mehr in der Aufführung tätige Kunstschaffende.

Die FöfpB ist eine zentral organisierte, nicht gewinnbringende Verwaltungsstelle und untersteht dem Referat für Kultur und Öffentlichkeit, dem Referat für Werteverbundenheit und dem Kulturbeauftragten der Partei.
Die interne Organisation richtet sich nach der Vergabesatzung vom Mai 2035. Die FöfpB verpflichtet sich die darin enthaltenen Richtlinien zum Vergabeverfahren uneingeschränkt umzusetzen und wird in diesem Zuge durch den Kulturbeauftragten der Partei geprüft.
Vergabeverfahren und Vergabekriterien
Vorteile einer Mitgliedschaft im FöfpB
Bewerbung um Fördermittel
Checkliste Notwendige Unterlagen für Förderantrag:
Aktuell geförderte Projekte:
Aktuelle Hinweise zur Vergabesituation während Covid34
Der Förderung des deutschen Sprechtheaters im Sinne einer Einigkeit des Volkes, der Werte, der Religion und des Vaterlandes.
FöfpB NEWS:

Dauerförderung: Ortsspezifischer Liederabend "Fridolin, du heimatlicher Wald"
(Regie&Komposition: Anton Prottmann)

Förderbegründung der Vergabekommission:

Herr Prottmann beweist mit seinem Atmosphärisch herausragenden Liederabend "Fridolin, du heimatlicher Wald" großes Talent in der Verknüpfung Heimatlicher Motive mit innovativen Regiemethoden. Mit gesunder Heimatverbundenheit zum deutschen Kulturgut Wald und kraftvoller Textauswahl konnte Herr Prottmann auf voller Linie und Linientreue überzeugen.
Als junger Patriot ist er an der Vorfront der deutschen Bühne. Die FöfpB ist stolz, einen so vielversprechenden Jungen Künstler fördern zu dürfen.

"Fridolin, du heimatlicher Wald" erhielt eine Produktionsförderung in Höhe von €80.000 und eine Dauerförderung in Höhe von €16.000 monatlich über sechs Jahre.
(Stand: 12.05.35)
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